Allgemeine Seminarbedingungen

1.    Anwendungsbereich


Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen („AGB“) gelten für die von Travel To Life GmbH & Co. KG („Veranstalter“) angebotenen Seminare, die der Veranstalter gegenüber dem Seminarteilnehmer (w/m/d) erbringt. Je nach Ausschreibung findet das Seminar inkl. der Übernachtung zu Wohnzwecken und Verpflegung statt. Für Seminarreisen, bei welchen zwei verschiedene Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise als Gesamtheit von Travel to Life angeboten werden, gelten die Allgemeinen Reisebedingungen von Travel To Life.


2.    Leistungen und Vertragsabschluss


2.1    Der Veranstalter bietet die unter ihrem Namen angebotenen Seminare als eigene Dienstleistungen an. Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Seminarangebot. Der Veranstalter bestimmt selbst und eigenständig die Themen des jeweiligen Seminars. Dabei darf sie stets Aktualisierungen und Änderungen in angemessenem und zumutbarem Umfang vornehmen.


2.2    Das Seminar kann online oder live stattfinden und wird stets als solches ausgeschrieben. Bei Online-Seminaren erhält der Teilnehmer rechtzeitig die Log-In-Daten für die Teilnahme. In der Regel verwendet der Veranstalter ZOOM. Der Teilnehmer kann den ZOOM-Desktop-Client installieren oder einen handelsüblichen Browser für die Teilnahme verwenden. Er hat selbst seine technischen Möglichkeiten rechtzeitig vor Seminarbeginn zu überprüfen.

2.3    Bei allen Seminarangeboten hat der Seminarteilnehmer keinen Anspruch auf Erhalt bestimmter Inhalte oder einer festen Seminarzeit für seine Fragen, sondern er kann diese innerhalb der von Travel To Life vorgesehenen Diskussionszeiten stellen.

2.4    Die Anmeldung zu den Seminaren der Veranstalter ist telefonisch, schriftlich oder per E-Mail möglich, wobei die Anmeldung über die Internetseite der Veranstalter empfohlen wird. Mit der Anmeldung gibt der Teilnehmer das Angebot auf Abschluss eines Vertrages unter Angabe seiner postalischen Adresse und E-Mail-Adresse verbindlich ab. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande, über die sie den Kunden auf einem dauerhaften Datenträger mit der Auftragsbestätigung (z. B. per E-Mail) informiert. Ist die Anmeldung nicht möglich, etwa, weil die Mindestteilnehmerzahl eines Kurses noch nicht oder die Maximalteilnehmerzahl eines Seminars bereits erreicht ist, ist der Veranstalter berechtigt, die Anmeldung nicht anzunehmen und es kommt kein Vertrag zustande. Auch hierüber wird der Teilnehmer informiert.

2.5    Wird die Mindestteilnehmerzahl des Seminars nicht erreicht, kann der Veranstalter das Seminar bis zu seinem Beginn absagen, mithin vom Seminarvertrag zurücktreten. Vom Teilnehmer geleistete Zahlungen werden diesem zurückerstattet. Hierfür nennt er dem Veranstalter eine aktuelle Kontoverbindung per E-Mail.


3.    Kein Widerrufsrecht des Teilnehmers


Gem. § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB besteht beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen aus dem Angebot des Veranstalters kein Widerrufsrecht für Verbraucher, d.h. der Vertrag kann vom Teilnehmer nicht widerrufen werden. Der Platz im Seminar ist nicht umtauschbar, eine Rückerstattung wird auch bei Nichtinanspruchnahme nicht gewährt. Der Teilnehmer kann lediglich vom Vertrag nach Ziffer 6 zurücktreten.


4.    Absage / Rücktritt des Veranstalters


Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, gebuchte Termine bis zum Zeitpunkt der vereinbarten Durchführung, auch kurzfristig, etwa aus Krankheitsgründen abzusagen und vom Vertrag zurückzutreten. Einen Grund für die Absage muss der Veranstalter nicht nennen. In diesem Fall erhält der Teilnehmer schon gezahlte Teilnahmekosten zurückerstattet und nennt hierzu dem Veranstalter eine aktuelle Kontoverbindung per E-Mail. Weitere Ansprüche hat der Teilnehmer nicht.


5.    Zahlung durch den Kunden


5.1    Das Teilnahmeentgelt ist stets bis zu dem auf der Rechnung des Veranstalters genannten Datums nach Rechnungserhalt auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters zu zahlen. Preise an Verbraucher sind Bruttopreise. Das Teilnahmeentgelt umfasst die Teilnahme sowie alle ggf. ausgegebenen Kursmaterialen. Ein Anspruch auf Erhalt bestimmter Materialien besteht nicht.


5.2    Wird die fällige Vergütung des Veranstalters trotz Mahnung per E-Mail und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, so ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und dem Teilnehmer die Teilnahme am Seminar zu verweigern.


6.    Rücktritt des Teilnehmers, nicht in Anspruch genommene Leistungen


6.1    Der Veranstalter gewährt dem Teilnehmer freiwillig ein vertragliches Rücktrittsrecht, wonach der Teilnehmer bis zum Beginn des Seminars zurücktreten kann. Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt, wie folgt eine Stornierungsentschädigung zu erhalten:


6.1.1    Bei einem Rücktritt des Teilnehmers bis 28 Tage vor Beginn des Seminars: 20 % des Seminarpreises, bei einem Rücktritt des Teilnehmers zwischen 27 Tagen und 7 Tagen vor Beginn des Seminars: 50 % des Seminarpreises, bei einem Rücktritt des Teilnehmers zwischen 7 Tagen vor Beginn des Seminars bis zum Beginn des Seminars / bei Nichterscheinen: 100 % des Seminarpreises.


6.1.2    Bei Inhouse-Seminaren: pauschal € 100,00 pro gebuchtes Seminar.
Dem Teilnehmer ist unbenommen, nachzuweisen, dass dem Veranstalter Kosten in dieser Höhe überhaupt nicht entstanden sind oder nur in niedrigerer Höhe. Nach dem genannten Zeitpunkt kann er nicht mehr zurücktreten, d. h. das gezahlte Entgelt ist fällig und zu zahlen, auch bei Nichterscheinen.


6.2    Nimmt der Teilnehmer ein Seminar oder Teile hiervon, das ihm von dem Veranstalter ordnungsgemäß angeboten wurde/n, nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf volle oder anteilige Erstattung des Teilnahmeentgeltes.


7.    Kündigung des Vertrages


Ein ordentliches Kündigungsrecht besteht weder nach Vertragsabschluss noch während der Leistungszeit des Vertrages. Ein laufendes Seminar mit mehreren Terminen kann nicht gekündigt werden. Das außerordentliche Kündigungsrecht steht dem Veranstalter und dem Kunden frei.


8.    Verhaltens- und Mitwirkungspflichten des Teilnehmers

 
8.1    Der Veranstalter ist gegenüber dem Kunden während der Dauer und im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung weisungsbefugt. Um allen Teilnehmern die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der Zutritt zum laufenden Kurs für den Teilnehmer nur bis zum Kursbeginn möglich. Ein Anspruch auf späteren Zugang zu oder einer Teilnahme an einer bereits laufenden Kurseinheit besteht nicht.


8.2    Der Anspruch des Teilnehmers auf Teilnahme an einer Veranstaltung ist ausgeschlossen, soweit die Leistung für dem Veranstalter im Sinne des § 275 BGB unmöglich ist. Das ist etwa dann der Fall, wenn der Teilnehmer wegen erkennbarer Krankheit, gesundheitlichen Problemen, Gebrechen oder aus einem anderen Grund aus Sicht des Veranstalters teilnahmeunfähig ist und die Leistung daher nicht erbracht werden kann. Zu Live-Seminaren besteht kein geeigneter Zugang für mobilitätseingeschränkte Personen. Bitte sprechen Sie Travel To Life bei Mobilitätseinschränkung vor Buchung des Seminars an.


8.3    Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Sinne der gesetzlichen Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.


9.    Gewährleistung


Der Veranstalter bemüht sich, die ihr übertragenen Leistungen gewissenhaft und zur Zufriedenheit der Teilnehmer zu erbringen. Geben Leistungen Anlass zu berechtigter Beanstandung, so hat der Veranstalter das Recht zur Nachbesserung oder Nacherfüllung innerhalb einer vom Teilnehmer zu setzenden, angemessenen Frist. Bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der Leistungen bestehen keine Mängelansprüche.


10.    Haftung, Haftungsbeschränkung


Der Veranstalter haftet im Rahmen der Verschuldenshaftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch gegen den Veranstalter ist bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten stets auf den bei Vertragsabschluss nach Art der Leistung als mögliche Folge vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Die Haftung des Veranstalters wird für einen von ihr oder durch ihre Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachten Schadensfall ferner pro Schadensereignis auf € 50.000,00 für Sachund Vermögensschäden beschränkt. Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ersatz von Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


11.    Datenschutz, Widerspruchsrechte


11.1    Über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten informiert der Veranstalter den Teilnehmer in der Datenschutzerklärung auf der Website und bei Kontaktaufnahme im Datenschutzhinweis. Der Veranstalter hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Teilnehmer das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter der Adresse info@traveltolife.de mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder den Veranstalter unter der unten genannten Adresse kontaktieren.


11.2    Mit einer Nachricht an info@traveltolife.de kann der Teilnehmer auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Marktoder Meinungsforschung widersprechen.


12.    Schlussbestimmungen, Hinweise


12.1    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so werden hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel zwischen den Parteien nicht berührt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertragsund Rechtsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


12.2    Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr zu finden ist. Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: Der Veranstalter nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist auch nicht verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen.


Seminarveranstalter: Travel To Life GmbH & Co KG, Schwabstr. 22, 70197 Stuttgart, Tel.: +49 (0) 711 65 83 80 80, info@traveltolife.de, www.traveltolife.de, Registergericht Stuttgart, HRA 733782, Geschäftsführer: Annette Paatzsch, Andreas Damson, Umsatzsteuer-ID: DE252990562. Niederlassung Hannover, Eleonorenstr. 18, 30449 Hannover, Tel.: +49 (0) 511 35 39 32 56. Persönlich haftende Gesellschafterin: Travel To Life Verwaltungs-GmbH, Stuttgart; Registergericht: AG Stuttgart, HRB 762404; Geschäftsführer: Annette Paatzsch, Andreas Damson. Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Veranstaltung von Seminaren. Haftpflichtversicherung: Europäische Reiseversicherung, Rosenheimer Str. 116, 81669 München, Geltungsbereich der Versicherung: weltweit. Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Die AGB sind urheberrechtlich geschützt.